Einkaufsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Für unsere sämtlichen - auch zukünftigen - Bestellungen gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, auch soweit spätere Aufträge ohne Beifügung der Bedingungen und ohne Bezugnahme darauf erteilt werden sollten. Nur schriftliche Bestellungen sind gültig. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung um verbindlich zu sein. Dies gilt auch für zusätzlich vereinbarte Lieferungen und Leistungen. Mit der Annahme bzw. der Ausführung unserer Bestellungen erkennt der Verkäufer die Bedingungen an, selbst wenn er sie unter Bezugnahme auf seine eigenen Bedingungen bestätigt hat. Etwaigen Lieferungsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen. Werden uns solche Bedingungen zugesandt, so gilt unser Schweigen hierauf niemals als Anerkenntnis dieser Bedingungen, auch wenn ein weiterer ausdrücklicher Widerspruch nicht erfolgt.

2. ANGEBOTE

Soweit Angebote des Verkäufers von unserer Anfrage abweichen, sind wir hierauf schriftlich und besonders hinzuweisen.

3. PREISE

Die vereinbarten und in der Bestellung angegebenen Preise sind Höchstpreise. Sie verstehen sich frei Empfangsort und enthalten Fracht- und Verpackungskosten sowie eventuelle Zollabgaben bei Importwaren. Maßgebend für die Abrechnung sind die durch uns ermittelten Mengen, Maße und Gewichte.

4. VERSICHERUNG

Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten umfassend gegen die üblichen Transport- und Lagergefahren zu unseren Gunsten zu versichern, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5. LIEFERUNG

Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Ist statt eines Liefertermins eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Bestellschreibens. Erkennbare Lieferverzögerungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Neben den gesetzlichen Rechten steht uns bei Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen auch ohne Verschulden des Lieferanten das Recht zu, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist (sofern kein Fixgeschäft vereinbart ist) vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Mit der Annahme eines Teiles der bestellten Ware wird das Recht zum Rücktritt hinsichtlich der Restlieferung nicht ausgeschlossen. Lieferungen sind uns unmittelbar vor Verladung schriftlich anzuzeigen. Fehlerhafte oder unvollständige Lieferanzeigen, Frachtbriefe oder sonstige Versandpapiere verpflichten den Lieferanten zum Ersatz des uns durch entstehenden Schadens, Kosten wie z.B. Liegegelder, Lagergelder, Mietzinsen usw., die dadurch entstehen, daß der Lieferant nicht gemäß unseren Bestellungen und Abrufen liefert, sowie alle Kosten, die durch die verzögerte Aushändigung der Ware und Dokumente entstehen, gehen zu Lasten der Lieferfirma.

6. RÜCKTRITTSRECHT

Eingriffe oder Ereignisse höherer Gewalt wie etwa Krieg, Aufruhr, Transportstörungen, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen oder sonstige derartige Einschränkungen bei uns, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung zu einem späteren Termin zu verlangen, ohne daß dem Lieferanten hieraus irgendwelche Ansprüche entstehen. Mit der Annahme eines Teils der bestellten Ware wird das Recht zum Rücktritt hinsichtlich der Restlieferung nicht ausgeschlossen.

7. VERTRAGSSTRAFE

Gerät der Lieferant mit der gesamten Lieferung oder mit Teilen davon in Lieferverzug, so ist er unbeschadet unserer hierdurch entstehenden Rechte in jedem Fall verpflichtet, für jede angefangene Woche der Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von je 1 %, höchstens jedoch insgesamt in Höhe von 15 % des Verkaufspreises der nicht rechtzeitig gelieferten Bestellung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

8. FORDERUNGSABTRETUNG

Der Lieferant kann seine Forderungen gegen uns nur mit unserer schriftlichen Einwilligung abtreten.

9. WARENBESCHAFFENHEIT

Die Einhaltung der am Tage der Lieferung gültigen DIN-Normen, der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, sonstigen Bestimmungen der Fachverbände und gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sind - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - vom Lieferanten zugesicherte Eigenschaften der von uns bestellten Waren.

10. GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Der Lauf der Gewährleistungsfrist wird bis zur erfolgreichen Nachbesserung gehemmt, wenn ein Anspruch auf Nachbesserung oder anderweitige Gewährleistung durch uns gegenüber dem Lieferanten schriftlich geltend gemacht worden ist, sofern die Rüge sich als gerechtfertigt herausstellt. Bei Ersatzlieferungen entstehen die Gewährleistungsansprüche in vollem Umfang erneut. Für versteckte Mängel haftet der Lieferant auch dann, wenn wir nicht innerhalb der kaufmännischen Rügefrist geprüft und/oder gerügt haben. Im Falle von Mängeln sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung frei Empfangsort, Wandlung, Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung sowie darüber hinaus den Ersatz von Mangelfolgeschäden zu verlangen. Kommt der Lieferant dem entsprechenden Verlangen nicht innerhalb angemessener Frist nach oder sind sofortige Maßnahmen zwecks Vermeidung größeren Schadens erforderlich, so sind wir berechtigt, die entsprechende Maßnahme nach Unterrichtung des Lieferanten selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen; der Lieferant ist zum Ersatz der dafür gemachten Aufwendungen verpflichtet. Nach einem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch oder bei Verzug mit der Ersatzlieferung sind wir entweder zur Wandlung oder Minderung berechtigt oder können Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Kosten der Untersuchungen der Ware sind vom Lieferanten zu tragen. Die Rücksendung mangelhafter und falscher Lieferungen erfolgt ebenfalls auf Kosten und Gefahr der Lieferanten.

11. VERLETZUNG GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE, ZEICHNUNGEN

Der Lieferant haftet für alle Folgen aus etwaigen Verletzungen von Patenten, Gebrauchsmustern und sonstigen Schutzrechten Dritter durch uns im Zusammenhang mit seiner Lieferung. Er ist verpflichtet, uns von allen aus solchen etwaigen Rechtsverletzungen sich ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen und uns unverzüglich etwa entstandene Aufwendungen zu ersetzen. Wir sind berechtigt, im Falle der Verletzung von Rechten Dritter die dadurch betroffenen Aufträge zu stornieren. Alle Unterlagen, Zeichnungen etc., die wir dem Lieferanten überlassen, bleiben Eigentum des Bestellers und dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet und Dritten nur hierfür zugänglich gemacht werden.

12. RECHNUNGSERTEILUNG, ZAHLUNG

Rechnungen sind uns in dreifacher Ausfertigung in prüffähiger Form unter Angabe von Bestellnummer, Bestelldatum, Artikelnummer etc. vorzulegen. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Bei Fehlen vorgenannter Bestandteile sind wir berechtigt, die Rechnung zurückzuweisen. Zahlungsfristen beginnen grundsätzlich mit Vorlage der unbeanstandeten Rechnung.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten Regelungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder eines auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossenen Vertrages nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so sollen die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam bleiben. Die nichtige, unwirksame oder undurchführbare Regelung ist durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftliche Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so weit als möglich Rechnung trägt und den gemeinsamen Willen der Parteien verwirklicht.

14. ANWENDBARES RECHT

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen. Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweils gültigen INCO-Terms auszulegen.

15. ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für Lieferungen ist Pfaffenhausen. sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Ansprüche aus Schecks und Wechseln ist Memmingen.